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Nutzungsrecht an einer Grabstätte

Kann ich vorzeitig auf das Nutzungsrecht an einer Grabstätte verzichten?

Sie können vorzeitig auf das Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf einem der städtischen Friedhöfe in Kervenheim, Winnekendonk, Wetten und Twisteden verzichten, sofern die Ruhefrist abgelaufen ist. Diese beträgt grundsätzlich 25 Jahre.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Karin Böskens

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer