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Wilde Plakatierungen

Nach der ordnungsbehördlichen Verordnung der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist es verboten, auf Verkehrsflächen und in Anlagen sowie an den im Angrenzungsbereich zu den Verkehrsflächen und Anlagen gelegenen Einfriedungen, Hauswänden und sonstigen Einrichtungen und Gegenständen Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen, Veranstaltungshinweise und sonstiges Werbematerial anzubringen, zu verteilen oder zugelassene Werbeflächen durch Überkleben, Übermalen oder in sonstiger Art und Weise zu überdecken.

Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Wilde Plakatierungen sollten daher der Abteilung 2.3 "Sicherheit und Ordnung" gemeldet werden.

Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

Rechtliche Grundlagen

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kevelaer vom 21.12.2010

Ansprechpartner

Stefanie Kersten

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer