Ortsumgehung Kevelaer - OW1
Bereits seit mehr als 60 Jahren kämpft die Kevelaerer Bevölkerung gemeinsam mit Politik und Verwaltung für eine Ortsumgehung, die die Rheinstraße und Winnekendonk entlastet. Im Dezember 2018 überreichte Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher in der letzten Ratssitzung des Jahres feierlich den Planfeststellungsbeschluss. Vom 22.01-04.02.2019 hatten alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit die Planunterlagen im Rathaus der Wallfahrtsstadt Kevelaer, 4. Etage einzusehen.
Aktuell wird die Planfeststellung beklagt. Straßen.NRW hat deshalb den Antrag auf sofortige Vollziehung der Planfestellung gestellt, dem die Bezirksregierung Düsseldorf statt gegeben hat. So kann bereits vor dem abschließenden Urteil mit den vorbereitenden Maßnahmen, wie z.B. Ausgleichsmaßnahmen, begonnen werden.
Die OW 1
Die Ortsumgehung Kevelaer (L486n) umfasst den Neubau der 5,269 km langen Ortsumgehung Winnekendonk und schließt an die bereits realisierte Ortsumgehung Kevelaer (L491) an. Sie ist Teil der Ost-West-Verbindung zwischen dem Grenzraum zu den Niederlanden im Westen, der Autobahn A 57 (AS Sonsbeck) und der Region linker Niederrhein im Osten. Sie ist eine Landesstraße mit mindestens regionaler Bedeutung, die zusammen mit den Bundesstraßen ein zusammenhängendes Netz bilden soll, um durchgehende Verkehrsverbindungen zu schaffen. Für die Kevelaerer Bevölkerung bedeutet sie aber vor allem die Entlastung der Ortsdurchfahrten Winnekendonk und Kevelaer, hier besonders die Entlastung der Rheinstraße.
Gleichzeitig bedeutet eine neue Ortsumgehung eine hohe Flächeninanspruchnahme von Natur und Landschaft. Die Trasse wird mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung ausgebaut und geländenah, d.h. max. 1,5 m über Gelände geführt. Eine Ausnahme bilden dabei die notwendigen Bauwerke zur Überquerung der Gewässer.
Flächeninanspruchnahme insgesamt | 44,72 ha |
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Fahrbahnen, Bankette, Böschungen, Neuanlage von Wegen | ca. 16,66 ha |
Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft außerhalb des Baukörpers der Straße | 28,06 ha, davon - 12,31 ha im nahen Umfeld der Trasse - 15,75 ha im Bereich der Niers (Niersauenprojekt Kevelaer-Binnenfeld des Niersverbandes) |
Trassenverlauf
Bereits 1980 wurde der Verlauf der Trasse unter Betrachtung der vorgeschlagenen Alternativen und der Umweltgesichtaspekte linienbestimmt. Im Oktober 1996 wurde in einer erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung der konfliktärmste Korridor für die Ortsumgehung gesucht. Dabei wurden drei Nord- und eine Südvariante untersucht. Im Rahmen der Abwägung kommt man zu dem Ergebnis, dass mit der Südvariante die stärkste Redzierung des Verkehrs einhergeht und damit die stärkste Entlastung der Wohnbevölkerung. Einige Modifizierungen zugunsten der Natur, konnten im Vergleich zur 1980 linienbestimmten Trasse vorgenommen werden. Die so ermittelte Trasse bildet die Grundlage des Planfeststellungsverfahrens.
Planfeststellungsverfahren
Aufgabe des Planfeststellungsverfahrens ist es, die Trasse detailliert unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Aspekte zu planen. Dabei gilt es die Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten (§ 13 BNatSchG). Eine komplette Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft ist nicht mehr möglich, da dann keine Ortsumgehung gebaut werden könnte. Die Notwendigkeit der OW 1 ist aber bereits im Gesetz über den Bedarf und die Ausbauplanung der Landesstraßen (LStrAusbauG) rechtsverbindlich festgestellt worden. Durch verschiedene Minderungsmaßnahmen soll der Eingriff verringert werden, wie z.B. durch Kollisionsschutzwände auf den Brückenbauwerken zum Schutz der Fledermäuse oder extra großen Durchlässen, um eine Unterquerung der Trasse für die verschiedenen Tierarten zu ermöglichen und die Lebensräume so möglichst gering zu zerschneiden. Die reine Verminderung reicht jedoch nicht aus, sondern es entsteht ein Ausgleichsbedarf. Bei Ausgleichsmaßnahmen wird nach Möglichkeit die direkt umgebende Natur aufgewertet, so werden z.B. nicht mehr benötigte Wege entsiegelt und als landwirtschaftliche Fläche rekultiviert. Auch die Renaturierung der Niers ist Teil des Ausgleiches für den Bau der OW 1.
wichtige Daten | Verfahrensschritte |
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10.12.2009 | Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den zweiten Bauabschnitt der OW 1 |
10.02.2010 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (z.B. Wasser- und Bodenverband, anerkannte Naturschutzvereinigungen, Amt für Denkmalpflege, usw.) |
08.03.-07.04.2010 | Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Kevelaer |
06.10.2010 | Im Rahmen der Offenlage sind 58 Einwendungen erhoben worden, die am Erörterungstermin erläutert und diskutiert wurden. In Folge der Einwendungen ist eine Planänderung erfolgt. |
20.01.2012 | Die von der Planänderung betroffenen Träger öffentlicher Belange, Grundstückseigentümer und sonstige Betroffene haben die Gelegenheit Stellung zu nehmen |
Erarbeitung der endgültigen Planfeststellungsunterlagen inklusive Erarbeitung zusätzlicher Gutachten | |
26.11.2018 | Erlass des Planfeststellungsbeschlusses |
Zustellung der Planfeststellungsunterlagen an diejenigen, die während der Offenlage Einwendungen erhoben haben | |
22.01.-04.02.2019 | Auslegung der Planfeststellungsunterlagen im Rathaus der Wallfahrtsstadt Kevelaer, 4. Etage und auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf |
Mit dem Bau der OW 1 kann begonnen werden, sobald der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist, ggf. ist vorab über Klagen zu entscheiden. Aktuell sind Klagen vorhanden. | |
04.11.2019 | Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses vom 26.11.2018 zum Neubau der L 486n als südiche Umgehung Kevelaer-Winnekendonk |
Flurbereinigungsverfahren
Sowohl für den Bau der Ortsumgehung als auch für die Ausgleichsmaßnahmen werden Flächen benötigt. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens werden diese erworben und neu geordnet, um eine Beeinträchtigung der Landwirtschaft so gering wie möglich zu halten. Ansprechpartner für die Ortsumgehung L486n ist das Dezernat 33 bei der Bezirksregierung Düsseldorf (0211-475-9803; post33@brd.nrw.de).