Blick auf das Gradierwerk und das Inhalatorium im Solegarten St. Jakob.

Wappen der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Wappen der Wallfahrtsstadt Kevelaer


Das Wappen der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist das traditionellste Symbol zur Wiedererkennung. Das Wappen bringt durch die Kombination der geldrischen Mispelblume mit einem Element des Klever Wappens - eine Lilie von der sogenannten "Lilienhaspel" (eigentlich einem Karfunkelschild) - zum Ausdruck, dass das Gebiet der 1969 neu gebildeten Gemeinde Kevelaer rittlings auf einer uralten Territorialgrenze sitzt, nämlich Gebietsteile der ehemaligen Herzogtümer Geldern und Kleve umfasst.

Das Wappen ist das Hoheitszeichen der Wallfahrtsstadt Kevelaer und als solches gesetzlich geschützt. Die Verwendung des Wappens ist der Wallfahrtsstadt Kevelaer vorbehalten. Das Wappen wird u.a. in amtlichen Dokumenten wie beispielsweise in Urkunden oder in den Siegeln geführt.

Das Wappen kann durch Private und Vereine unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden. Für eine Verwendung ist eine schriftliche Genehmigung der Wallfahrtsstadt Kevelaer notwendig.

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