Amtliche Bekanntmachungen

Nach § 17 der Hauptsatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer werden öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch die Bereitstellung im Internet vollzogen. Wenn neue Bekanntmachungen erfolgen, wird hierauf mit einem Inserat im Kevelaerer Blatt hingewiesen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch. Diese werden im vollen Wortlaut im Kevelaerer Blatt vollzogen und zusätzlich im Internet bereitgestellt.

Bei einer Satzungsänderung wird nicht die komplette Satzung öffentlich bekannt gemacht, sondern nur die Änderungssatzung mit den jeweils geänderten Passagen. Aktuelle Ausfertigungen der Satzungen finden Sie in der Rubrik Ortsrecht.

Keine Mitarbeitende gefunden.



Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.