Amtliche Bekanntmachungen
Nach § 17 der Hauptsatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer werden öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch die Bereitstellung im Internet vollzogen. Wenn neue Bekanntmachungen erfolgen, wird hierauf mit einem Inserat im Kevelaerer Blatt hingewiesen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch. Diese werden im vollen Wortlaut im Kevelaerer Blatt vollzogen und zusätzlich im Internet bereitgestellt.
Bei einer Satzungsänderung wird nicht die komplette Satzung öffentlich bekannt gemacht, sondern nur die Änderungssatzung mit den jeweils geänderten Passagen. Aktuelle Ausfertigungen der Satzungen finden Sie in der Rubrik Ortsrecht.
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