Die Wallfahrtsstadt Kevelaer weist alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2024 am 01.07. fällig wird.
Sofern der Wallfahrtsstadt Kevelaer ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) vorliegt, werden die Steuern pünktlich zum Fälligkeitstermin abgebucht. Alle anderen Steuerpflichtigen sollten auf die pünktliche Zahlung der Hundesteuer achten.
Die Steuer beträgt derzeit 70,00 € jährlich für einen Hund und 180,00 € jährlich für zwei Hunde. Für drei und mehr Hunde werden jährlich 110,00 € je Hund fällig.
Die Bankverbindung der Wallfahrtsstadt Kevelaer finden Sie auf Ihrem Hundesteuerbescheid oder unter dem unten beigefügten Link.