Stadtverwaltungsgebäude der Stadtkevelaer

Finanzen und Steuern

Hundesteuer wird fällig

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer weist alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2024 am 01.07. fällig wird.

Sofern der Wallfahrtsstadt Kevelaer ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) vorliegt, werden die Steuern pünktlich zum Fälligkeitstermin abgebucht. Alle anderen Steuerpflichtigen sollten auf die pünktliche Zahlung der Hundesteuer achten.

Die Steuer beträgt derzeit 70,00 € jährlich für einen Hund und 180,00 € jährlich für zwei Hunde. Für drei und mehr Hunde werden jährlich 110,00 € je Hund fällig.

Die Bankverbindung der Wallfahrtsstadt Kevelaer finden Sie auf Ihrem Hundesteuerbescheid oder unter dem unten beigefügten Link.

Keine Mitarbeitende gefunden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.