Stadtverwaltungsgebäude der Stadtkevelaer

Schulen & Sport

Einschulung zum Schuljahr 2025/2026

Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 geboren wurden, werden ab dem 1. August 2025 schulpflichtig. Die Anmeldung an einer Grundschule in der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist im Zeitraum vom 28. Oktober 2024 bis zum 8. November 2024 möglich. Die Erziehungsberechtigten erhalten hierzu ein Informationsschreiben mit dem erforderlichen Anmeldeformular. Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung vorab unbedingt ein Termin mit dem Sekretariat der jeweiligen Schule innerhalb der genannten Anmeldezeiten vereinbart werden muss.

Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten liegt. Die Aufnahme in eine entferntere Schule kann erfolgen, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Bei der Anmeldung am Grundschulverbund Overberg / St. Norbert entscheidet die Schulleitung, an welchem Standort das Kind beschult wird.

Falls schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst wurden und die Erziehungsberechtigten keine Mitteilung erhalten haben, werden diese gebeten, sich bis zum 11. Oktober 2024 beim Schulverwaltungsamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer (Telefon 0 28 32 / 122 - 411 oder 122 - 419) zu melden.

Kinder, die nach dem 30. September 2025 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten eingeschult werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Antragsvordrucke sind bei den Grundschulen erhältlich. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder können sich auf der Homepage der Grundschulen über die jeweilige Grundschule informieren. Weitere Informationen finden die Erziehungsberechtigten im Informationsschreiben des Schulverwaltungsamtes oder hier auf der Homepage.

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