Kreis Kleve – Die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Kleve sind zu einem Bürgerentscheid aufgerufen. Sie dürfen abstimmen, ob der Kreis Kleve den Reichwald in das Bewerbungsverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen um einen weiteren Nationalpark einbringt. Das ist das Ergebnis der Sitzung des Kreistags von Donnerstag, 26. September 2024.
Der Kreistag hatte im Frühjahr mehrheitlich gegen eine Bewerbung gestimmt. Daraufhin sammelte eine Initiative ausreichend Stimmen für ein Bürgerbegehren – mit dem Ziel, den politischen Beschluss zu verändern und doch in das Bewerbungsverfahren einzutreten. Da das Bürgerbegehren erfolgreich war, musste sich der Kreistag nun erneut mit dem Antrag befassen. Dabei blieb der Kreistag aber bei seiner ursprünglichen Entscheidung: Das Nationalpark-Bewerbungsverfahren wurde mehrheitlich abgelehnt: 25 Kreistagsmitglieder stimmten mit „Ja“ – und damit für eine Nationalpark-Bewerbung. 31 Kreistagsmitglieder stimmten dagegen, bei zwei Enthaltungen.
Da der Kreistag des Kreises Kleve dem Bürgerbegehren somit nicht entsprochen hat, ist nun innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgegeben. Der Bürgerentscheid findet ausschließlich durch Briefwahl statt. Den Abstimmungsberechtigten werden die Unterlagen automatisch postalisch zugesandt. Die erforderlichen Unterlagen werden nun erstellt, gedruckt und für den Versand an die einzelnen Postadressen vorbereitet. Die Abstimmungsunterlagen werden voraussichtlich Mitte November versandt. Es besteht dann die Möglichkeit, die Stimme bis Mittwoch, 11. Dezember 2024, um 12 Uhr abzugeben. Das bedeutet: Der Stimmbriefumschlag muss bis zu diesem Termin beim Landrat des Kreises Kleve eingehen. Stimmbriefe, die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, können bei der Stimmenzählung nicht berücksichtigt werden.
Der Bürgerentscheid enthält – sinngemäß – ausschließlich die Frage „Soll sich der Kreis Kleve mit dem Reichswald am Bewerbungsverfahren des Landes NRW für einen weiteren Nationalpark beteiligen?“. Diese Frage kann mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Unter den gültigen Stimmen gibt es mehr „Ja“- als „Nein“-Stimmen.
- Die Anzahl der gültigen „Ja“-Stimmen beträgt mindestens 15 Prozent aller Abstimmungsberechtigten. Bei vergangenen Wahlen waren zuletzt rund 265.000 Personen wahlberechtigt. 15 Prozent davon wären somit rund 39.750 Ja-Stimmen. Die exakte Zahl kann erst zu einem Stichtag ermittelt werden.
Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich. Diese beginnt ab dem 11. Dezember 2024 – unmittelbar nach Ablauf der Abstimmungsfrist. Das Ergebnis wird vom Landrat nach der Stimmenzählung festgestellt und öffentlich bekannt gemacht.
Weitere Informationen zum Ablauf des Bürgerbegehrens bietet der Kreis Kleve auf seiner Homepage an:
www.kreis-kleve.de/bürgerentscheid.