Stadtverwaltungsgebäude der Stadtkevelaer

Bundestagswahl

Bundestagswahl in Nordrhein-Westfalen

Nach den vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 30. Juli 2024 (2 BvF 1/23 etc.) als verfassungskonform bestätigten Änderungen des Bundeswahlgesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 147) werden dem 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich 630 Abgeordnete angehören, von denen – unter der Voraussetzung der Zweitstimmendeckung – 299 direkt in Wahlkreisen und 331 nach Landeslisten gewählt werden. Überhang- und Ausgleichsmandate sind nicht mehr vorgesehen.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit 3 Monaten vor der Wahl eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland inne haben oder sich gewöhnlich aufhalten

nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, oder einen Wahlschein hat.

Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten eingetragen, die am Stichtag (12.01.2025) für eine (Haupt-)Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Während der Einsichtsfrist (03. bis 07.02.2025) können Sie die Richtigkeit oder Vollständigkeit Ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Wahlschein-/Briefwahlanträge können bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr gestellt werden.

Unter dem folgenden Link können Sie einen Wahlschein beantragen. 
https://wahlen.krzn.de/briefwahl/u0c5i3ljnzuyhb1md2c8/10/0032

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab der 7. Kalenderwoche (ab dem 10.02.2025) versandt. Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Bundestagswahl werden Sie gebeten die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu beantragen. Alternativ können Sie im Bürgerbüro der Wallfahrtsstadt Kevelaer direkt vor Ort per Briefwahl wählen.

Bitte füllen Sie das Formular nur aus, wenn Sie nicht am Wahltag in einem Wohllokal Ihre Stimme abgeben können.

Auf Grund der Postwege beantragen Sie bitte die Briefwahlunterlagen rechtzeitig.

Die Abholung von Eintragungsscheinen für einen anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.

Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können Briefwahlanträge bis Sonntag, 23.02.2025, 15:00 Uhr gestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen am Wahltag, 23.02.2025 bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sein.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Wahlkreis 111 Kleve durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Umzüge in der Zeit vom 13.01. bis 02.02.2025

Wenn Sie innerhalb der Wallfahrtsstadt Kevelaer umziehen, bleibt Ihr Wahlrecht im alten Stimmbezirk erhalten.

Wenn Sie in der Zeit vom 13.01.2025 – 02.02.2025 aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zuziehen, werden Sie nur auf Antrag bzw. Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen, falls sie nicht in ihrer bisherigen Wohngemeinde wählen wollen.

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