Stadtverwaltungsgebäude der Stadtkevelaer

Kreis Kleve

Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Kreis Kleve – Seit wenigen Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23.  Februar 2025 verschickt. Die Kreiswahlleitung empfiehlt allen Wahlberechtigten, dafür Sorge zu tragen, dass die Wahlunterlagen gut zugestellt werden können. Dazu muss der Briefkasten zugänglich und der Name gut sichtbar am Briefkasten angebracht sein.

Personen, die bis zum 03. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich mit ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen, da die Frist für Einsprüche gegen die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Wählerverzeichnisse lediglich vom 03. bis zum 07.  Februar 2025 läuft.

Erläuterungen zur Briefwahl

Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Briefwahl weist die Kreiswahlleitung nochmals darauf hin, dass die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel (voraussichtlich 7. Februar 2025) möglich ist.

Wahlberechtigte, die an der Briefwahl teilnehmen möchten, können jedoch bereits jetzt die Möglichkeit der Briefwahlbeantragung nutzen. Da der Zeitraum zur Ausübung der Briefwahl auf etwa zwei Wochen vor dem Wahltag reduziert ist, empfiehlt die Kreiswahlleitung, die Unterlagen elektronisch zu beantragen. Dies ist mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder gegebenenfalls über ein Online-Formular auf der Internetseite der jeweiligen Wohnortkommune möglich. Alternativ ist auch die Beantragung per Wahlscheinantrag (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung) oder per E-Mail oder Telefax möglich. Der Antrag muss den Vornamen, den Familiennamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen werden die Briefwahlunterlagen zeitnah nach dem Erhalt der Stimmzettel zusenden.

Der Wahlbrief sollte möglichst schnell an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zurückgeschickt oder dort abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, da um 18.00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Viele Städte und Gemeinden bieten nach Erhalt der Stimmzettel zudem die Möglichkeit der „Briefwahl an Ort und Stelle“ an. Hierbei können Wahlberechtigte, die am Wahltag den Wahlraum nicht aufsuchen möchten oder verhindert sind, und ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, gleich dort an Ort und Stelle ihre Stimme abgeben. Hierfür ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und/oder des Personalausweises erforderlich. Informationen zu den Öffnungszeiten der Briefwahlbüros in den einzelnen Rathäusern können den jeweiligen Internetseiten der Städte und Gemeinden entnommen werden.

Neu bei der Bundestagswahl 2025:

Zweitstimmendeckung

Bei der Bundestagswahl hat jede Wählerin beziehungsweise jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt (linke Stimmzettelhälfte). Mit der Zweitstimme (rechte Stimmzettelhälfte) wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Wahl erfolgt im Wahlsystem der so genannten „personalisierten Verhältniswahl“. Dabei wird die Personenwahl im Wahlkreis (Erststimme) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien (Zweitstimme) kombiniert.

Erstmals bei der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Zur Ermittlung der Zweitstimmendeckung werden in jedem Land die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei mit Erststimmenmehrheit nach fallendem Erststimmenanteil gereiht und die nach Zweitstimmen ermittelten Sitze eines Landes in der so gebildeten Reihenfolge an die Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber einer Partei vergeben. Weitere Informationen zum Wahlsystem gibt’s auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Barrierefreies Wählen

Um blinden und sehbeeinträchtigten Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit zu geben, an der Bundestagswahl ohne Hilfe anderer Personen teilnehmen zu können, haben sich auch die nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehindertenvereine bereiterklärt, so genannte „Wahlhilfepakete für die Bundestagswahl 2025“ an die betroffenen Wahlberechtigten auszugeben. Dieses Paket beinhaltet eine Stimmzettelschablone, eine Anleitung zur Handhabung der Stimmzettelschablone in Großdruck und eine Anleitung zur Handhabung der Stimmzettelschablone auf CD. Die Akustik-CD enthält die Stimmzettelinhalte.

Wählerinnen und Wähler, die nicht oder nicht ausreichend lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert sind, den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, können sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Diese Hilfsperson kann frei bestimmt werden, muss jedoch das 16. Lebensjahr vollendet haben. Soweit es für die Hilfeleistung erforderlich ist, darf die Hilfsperson gemeinsam mit der Wählerin oder dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson muss die selbst getroffene Wahlentscheidung des Wählers oder der Wählerin umsetzen und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.

Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen können sich auf der Wahlbenachrichtigung informieren, ob der genannte Wahlraum barrierefrei zugänglich ist. Informationen hierzu können auch unter der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Telefonnummer erfragt werden. Ist ein Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich, besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen, um mit diesem in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum des Wahlkreises (= Kreis Kleve) oder per Briefwahl zu wählen.

Quelle: Kreis Kleve - Der Landrat - Büro des Landrats / Pressestelle

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