Ortsvorsteher*innen
Bei der kommunalen Neugliederung im Jahre 1969 wurden die Stadt Kevelaer sowie die Gemeinden Kleinkevelaer, Twisteden, Wetten, Kervendonk, Kervenheim und Winnekendonk eine Gemeinde. In diesem Zuge wurden auch die früheren Gemeinden Kervenheim und Kervendonk zur Ortschaft Kervenheim zusammengeschlossen. Diese Ortschaften bilden die heutige Wallfahrtsstadt Kevelaer.
Für jede Ortschaft wird für die Dauer der Wahlzeit des Rates eine Ortsvorsteherin oder ein Ortsvorsteher gewählt. Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat ein*e Ortsvorsteher*in die Aufgabe, die Belange ihres*seines Ortsteils gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Ortsvorsteher*innen sind somit Bindeglied zwischen Ortsteil und Stadtrat. Sie sind jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus ihrer Ortschaft aufzugreifen und an den Rat oder an den Bürgermeister weiterzugeben. In der Wallfahrtsstadt Kevelaer sind die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher vom Bürgermeister auch mit der Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben betraut (Überbringung von Geburtstagsgrüßen, Besuch von Vereinsfeiern und Ähnliches).