Europawahl zum 10. Europäischen Parlament am 

9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Bei der Europawahl werden alle 5 Jahre die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. In Deutschland werden 96 Europaabgeordnete gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, mit der er eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung wählen kann.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist,
  • seit mindestens 3 Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,

  • In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, oder einen Wahlschein hat.

Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten eingetragen, die am Stichtag (28.04.2024) für eine (Haupt-)Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Während der Einsichtsfrist (20. bis 24.05.2024) können Sie die Richtigkeit oder Vollständigkeit Ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Wahlschein-/Briefwahlanträge können bis Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr gestellt werden.

Voraussichtlich können Sie ab 06.05.2024 direkt per Briefwahl im Bürger-Service der Wallfahrtsstadt Kevelaer, Peter-Plümpe-Platz 12, zu den nachfolgenden Öffnungszeiten wählen:

montags und dienstags

09:00 - 17:00 Uhr

mittwochs

09:00 - 12:30 Uhr

donnerstags

09:00 - 18:00 Uhr

freitags

09:00 - 12:30 Uhr

samstags

10:00 - 12:30 Uhr

Bitte bringen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung und/oder Ihren Personalausweis mit.

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommen möchten, können Sie diese unter dem folgenden Link online beantragen, oder den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an die Wallfahrtsstadt Kevelaer zurück senden.

https://wahlen.krzn.de/briefwahl/u0c5i3ljnzuyhb1md2c8/11/0029

Bitte füllen Sie das Formular nur aus, wenn Sie nicht am Wahltag in einem Wohllokal Ihre Stimme abgeben wollen bzw. können.

Auf Grund der Postwege beantragen Sie bitte die Briefwahlunterlagen rechtzeitig.

Die Abholung von Eintragungsscheinen für einen anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.

Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können Briefwahlanträge bis Sonntag, 09.06.2024, 15.00 Uhr gestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen am Wahltag, 09.06.2024 bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sein.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Wahlkreis 112 Kleve durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Umzüge in der Zeit vom 29.04. bis 19.05.2024

Wenn Sie innerhalb der Wallfahrtsstadt Kevelaer umziehen, bleibt Ihr Wahlrecht im alten Stimmbezirk erhalten.

Wenn Sie in der Zeit vom 29.04. - 19.05.2024 aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zuziehen, werden Sie nur auf Antrag bzw. Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen, falls sie nicht in ihrer bisherigen Wohngemeinde wählen wollen.

Das Wählerverzeichnis wurde amtlich bekannt gegeben. Sie finden es unter "Amtliche Bekanntmachungen".

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