Wahlen

Wahlen

Freie Wahlen sind ein zentrales Element der Demokratie. Bürgerinnen und Bürgern entscheiden aktiv, welche Abgeordneten sie für eine bestimmte Zeit im Parlament vertreten sollen. Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Wahlen, die in Deutschland stattfinden.

  • Wahl zum Europaparlament
  • Wahl zum Deutschen Bundestag
  • Wahl zum Landtag NRW
  • Kommunalwahlen
    • Kreistag des Kreises Kleve 
    • Landrat/Landrätin des Kreises Kleve
    • Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer 
    • Bürgermeister/Bürgermeisterin der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Wahltermine 2025 bis 2029

Wahlen zum / zur
Dauer Wahlperiode
Termine 2025
Termine 2026
Termine 2027
Termine 2028
Termine 2029
Europaparlament
5 Jahre




Deutschen Bundestag
4 Jahre






Landtag NRW
5 Jahre






Kreistag des Kreises Kleve
5 Jahre






Landrat / Landrätin des Kreises Kleve
5 Jahre






Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer
5 Jahre






Bürgermeister/Bürgermeisterin der Wallfahrtsstadt Kevelaer
5 Jahre






  • Wahl des Rates der Wallfahrtsstadt Kevelaer

    Der Rat der Stadt entscheidet über wichtige kommunale Angelegenheiten wie Stadtentwicklung, Bauvorhaben, öffentliche Einrichtungen und den städtischen Haushalt. Er bildet das zentrale politische Gremium der Stadt und bestimmt maßgeblich die Entwicklung der Stadt. Für Kevelaer ist die Größe des Rates auf 34 Mitglieder festgelegt. Bei der Wahl der Mitglieder des Rates der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme, mit der gleichzeitig eine Person im Wahlbezirk direkt gewählt sowie die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird.

    Turnus: Alle fünf Jahre

    Wahlberechtigung: Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

  • Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Wallfahrtsstadt Kevelaer

    Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Stadt, vertritt gemeinsam mit dem Rat die Bürgerschaft von Kevelaer und spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Beschlüssen des Rates. Er wird direkt von der Kevelaerer Bevölkerung gewählt und übt sein Amt hauptberuflich als Wahlbeamter bzw. Wahlbeamtin aus.

    Turnus: Alle 5 Jahre 

    Wahlberechtigung: Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

  • Wahl des Kreistages des Kreises Kleve

    Der Kreistag ist das wichtigste politische Entscheidungsorgan des Kreises Kleve. Er nimmt gemeinsame Aufgaben der Städte und Gemeinden im Landkreis wahr, deren Bewältigung die einzelnen Kommunen finanziell oder in der Abwicklung überfordern würde. Er vertritt die Menschen im Kreis Kleve und entscheidet über alle Angelegenheiten, die für den Kreis in besonderem Maße bedeutsam sind. 

    Turnus: Alle 5 Jahre 

    Wahlberechtigung:  Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

     

  • Wahl der Landrätin / des Landrat des Kreises Kleve

    Die Landrätin oder der Landrat ist die oberste Verwaltungsleitung des Kreises und koordiniert Aufgaben wie die Entwicklung auf Kreisebene, die Finanzverwaltung und die Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Dieser Person obliegt auch die Aufsicht über die kreisangehörigen Kommunen und der Vorsitz des Kreistages. Die nächste Landratswahl findet erst im Jahr 2030 statt.

    Turnus: Alle 5 Jahre 

    Wahlberechtigung: Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

  • Landtagswahl NRW

    Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung auf Landesebene. Die Abgeordneten des Landtags wählen die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, bestimmen die Zusammensetzung der Landesregierung und beschließen Gesetze auf Landesebene. Die Landespolitik umfasst Bereiche wie Bildung, Polizei, Verkehr und Wirtschaftsförderung. In Nordrhein-Westfalen fand die letzte Landtagswahl am 15. Mai 2022 statt. Wahlberechtigte Personen in NRW haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine konkrete Person aus dem Wahlkreis unterstützt; mit der Zweitstimme eine der Parteien gewählt, die zur Landtagswahl antreten.

    Turnus: Alle fünf Jahre

    Wahlberechtigung: Deutsche, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

  • Bundestagswahl

    Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten für den Deutschen Bundestag gewählt. Dieser ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Der Bundestag wählt die Kanzlerin oder den Kanzler, bestimmt und kontrolliert die Bundesregierung und entscheidet über die nationale Gesetzgebung. Die Abgeordneten beschließen auch über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Die letzte Bundestagswahl fand am 26. September 2021 statt.

    Turnus: Alle vier Jahre

    Wahlberechtigung: Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

  • Europawahl

    Bei der Europawahl werden die Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt. Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der Europäischen Union, das direkt vom Volk gewählt wird. Gemeinsam mit den Vertretern der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten gestalten und beschließen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments neue Gesetze und beeinflussen wichtige Entscheidungen, die in Bereichen wie Umwelt, Handel und Migration wirken. Außerdem genehmigen sie den EU-Haushalt und wählen die EU-Kommissare. In Deutschland fand die letzte Europawahl am 09. Juni 2024 statt.

    Turnus: Alle fünf Jahre

    Wahlberechtigung:  In Deutschland sind alle wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen, in Deutschland wohnhaft sind und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen haben (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

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