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Niederschlagswasser
Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser über einen Kanalanschluss oder oberflächig über eine angrenzende Straße in den öffentlichen Kanal entwässert berechnet.
Je nach Flächenart gibt es verschiedene Faktoren.
Art der Fläche | Beispiel | Faktor | Berechnungswert |
---|---|---|---|
Dachflächen | Dachziegel, Dachpappe, Eternit, Wellblech | 1,0 | Fläche x 1,0 |
versiegelte Flächen | Asphalt, Beton, Plaster mit versiegelten Fugen | 0,9 | Fläche x 0,9 |
offene Flächen | Pflaster mit offenen Fugen aus Sand | 0,6 | Fläche x 0,6 |
sonstige Flächen | Rasengittersteine, Natursteine mit offenen Fugen | 0,3 | Fläche x 0,3 |
Die Summe aller Berechnungswerte multiplitziert mit dem Gebührensatz von 0,96 €/m² ergibt die Niederschlagswassergebühr.
Veränderungen der Flächen
Bei Umbaumaßnahmen und Änderungen der bebauten beziehungsweise überbauten und/oder befestigten Flächen, ist der Eigentümer verpflichtet, diese Änderungen umgehend den Stadtwerken Kevelaer mitzuteilen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Wallfahrtstadt Kevelaer.
Ansprechpartner
Stadtwerke Kevelaer
Kroatenstraße 125
47623 Kevelaer
Stadtwerke Kevelaer
Kroatenstraße 125
47623 Kevelaer