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Niederschlagswasser

Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser über einen Kanalanschluss oder oberflächig über eine angrenzende Straße in den öffentlichen Kanal entwässert berechnet.

Je nach Flächenart gibt es verschiedene Faktoren.

Art der FlächeBeispielFaktorBerechnungswert
DachflächenDachziegel, Dachpappe, Eternit, Wellblech1,0Fläche x 1,0
versiegelte FlächenAsphalt, Beton, Plaster mit versiegelten Fugen0,9Fläche x 0,9
offene FlächenPflaster mit offenen Fugen aus Sand0,6Fläche x 0,6
sonstige FlächenRasengittersteine, Natursteine mit offenen Fugen0,3Fläche x 0,3

Die Summe aller Berechnungswerte multiplitziert mit dem Gebührensatz von 0,96 / ergibt die Niederschlagswassergebühr.

 

Veränderungen der Flächen

Bei Umbaumaßnahmen und Änderungen der bebauten beziehungsweise überbauten und/oder befestigten Flächen, ist der Eigentümer verpflichtet, diese Änderungen umgehend den Stadtwerken Kevelaer mitzuteilen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Wallfahrtstadt Kevelaer.

Ansprechpartner

Philipp Groterhorst

Stadtwerke Kevelaer

Kroatenstraße 125

47623 Kevelaer

Georg Holtermann

Stadtwerke Kevelaer

Kroatenstraße 125

47623 Kevelaer