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Stärkungspakt NRW
Pressemitteilung vom 14.03.2023
Hilfe für Einrichtungen in Kevelaer
Auch Einrichtungen der Sozialen Infrastruktur sind von den Folgen des russischen Angriffskriegs betroffen: Die krisenbedingt steigenden Ausgaben und die verstärkten Inanspruchnahmen von Angeboten der kommunalen sozialen Infrastruktur haben in den vergangenen Wochen und Monaten bereits zu Einschränkungen und Schließungen solcher Einrichtungen geführt. Der „Stärkungspakt NRW“ soll dagegen ansteuern.
Die Landesregierung stellt daher rund 150 Millionen Euro für das Jahr 2023 zur Verfügung. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer erhält rund 100.000 Euro.
Wie können Einrichtungen in Kevelaer finanzielle Mittel beantragen?
Sozial- und Schuldnerberatungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können bis zum 31.03.2023 eine Bedarfsmeldung beim Bereich „Soziales“ der Wallfahrtsstadt Kevelaer über die E-Mail-Adresse ludger.holla@kevelaer.de einreichen.
Der Stärkungspakt NRW richtet sich an Einrichtungen wie beispielsweise Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke.
Weitere Informationen finden Sie auf www.kevelaer.de/de/inhalt/staerkungspakt-nrw.
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Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer