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Befreiung von den Gebühren für die Abfallentsorgung

Sie können für Personen, die sich nicht ständig in Ihrem Haushalt aufhalten (z.B. Studenten, Soldaten, Bundesfreiwilligendienst) eine teilweise Befreiung von den Abfallentsorgungsgebühren (Personengebühr) beantragen. Eine solche Befreiung ist nur für das laufende Kalenderjahr möglich.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den  Ansprechpartner.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten den neuen Bescheid in der Regel nach rd. 10 Arbeitstagen.

Formen der Antragstellung

Sie können das Formular online ausfüllen und/oder ausdrucken. Antragsformulare sind auch im Service-Center der Wallfahrtsstadt Kevelaer erhältlich.

Formulare

Antrag auf Befreiung von der Gebührenpflicht für die Abfallentsorgung

Ansprechpartner

Agata Bieniek

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer