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Insolvenzverfahren

Regelinsolvenzverfahren

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind die Vertreterinnen und Vertreter einer Personengesellschaft dazu verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen.

Privatinsolvenz

Als Privatperson (Verbraucher im Sinne des § 304 Insolvenzordnung) müssen Sie vor Ihrem Insolvenzantrag einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen. Hierbei ist eine für die Schuldnerbetragung anerkannte Person oder Stelle zu beteiligen.

Das Insolvenzverfahren dient der Schuldenregulierung, der Sanierung eines Unternehmens oder auch der Abwicklung einer Firma und Verteilung des Restvermögens an die Gläubiger.

Hinweise und Tipps

Die Stadtkasse Kevelaer bietet keine Schuldnerberatung an, sondern vertritt die Wallfahrtsstadt Kevelaer als Gläubiger in Insolvenzverfahren.

Ansprechpartner

Klaus Kopka

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer

Sebastian Swertz

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer