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Ruhefristen auf Friedhöfen
Welche Ruhefristen gelten auf den städtischen Friedhöfen?
Die Ruhefrist auf den städtischen Friedhöfen in Kervenheim, Winnekendonk, Wetten und Twisteden beträgt 25 Jahre. Für verstorbene Kindern bis zum Alter von 5 Jahren verkürzt sich die Ruhefrist auf 15 Jahre.
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Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer