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Ummeldung des Wohnsitzes
Eine Ummeldung liegt dann vor, wenn Sie innerhalb der Wallfahrtsstadt Kevelaer einen Wohnungswechsel vornehmen.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Anmeldungen können in der Regel nur persönlich durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann die Ummeldung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter mit Vollmacht vollzogen werden.
Ein Wohnungsstatuswechsel liegt dann vor, wenn Sie Ihre bestehende Nebenwohnung in Kevelaer zur Hauptwohnung und gleichzeitig Ihre bisherige Hauptwohnung zur Nebenwohnung erklären oder umgekehrt. Diese Erklärung muss immer am Hauptwohnsitz abgegeben werden.
Unterlagen
- Ausweisdokumente aller Personen
- Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz
- Gegebenenfalls Einverständniserklärung für minderjährige Kinder
Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.
Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Hinweise und Tipps
Die Änderung Ihres Kfz-Scheins, die ebenfalls vorgeschrieben ist, können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle durchführen.
Formulare
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
Telefon: 02832 122-815
E-Mail: buergerbuero@kevelaer.de