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Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplan der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Lärmschutzplan

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Ein Lärmaktionsplan (kurz LAP) ist ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), §§ 47a-f müssen LAP von Städten und Gemeinden aufgestellt und regelmäßig überprüft werden.

Was ist Umgebungslärm?

Umgebungslärm ist der Lärm, der von der Umgebung ausgeht wie Straßenverkehr, Schienenverkehr und Fluglärm. Nicht hierunter fällt Gewerbelärm, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder Lärm durch Tätigkeiten innerhalb der Wohnung.

Welche Bereiche werden in Kevelaer im LAP berücksichtigt?

Berücksichtig werden die Hauptverkehrsstraßen ab einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr, Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen pro Jahr.

In Kevelaer betrifft dies die Autobahn A 57, die Bundesstraße B 9 und die Landesstraße L 491, (Rheinstraße ab der Kreuzung mit der B 9 bis zur Kevelaerer Straße in Winnekendonk). Lärm des Schienenverkehrs sowie des Luftverkehrs müssen im Lärmaktionsplan von Kevelaer nicht behandelt werden, da die Zahlen der Verkehrsaufkommen nicht überschritten werden.

Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

Der LAP der Wallfahrtsstadt Kevelaer wurde im Jahr 2013 aufgestellt und im Jahr 2018 ein erstes Mal überprüft. Innerhalb der Überprüfungsrunde 2023 soll er erneut überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Eine Berichterstattung soll anschließend bis zum 18. Juli 2024 an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfolgen.

Vor der Überprüfung findet von 24.07.2023 bis zum 25.08.2023 eine erste Phase der öffentlichen Beteiligung statt. Mit den unten angegebenen Links können Bürgerinnen und Bürger sich über die neuesten Ergebnisse der Lärmkartierung informieren und erhalten Informationen zum LAP sowie der letzten Überprüfung des LAPs der Wallfahrtstadt Kevelaer.

Während dieser ersten Phase besteht für alle Interessierten die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Diese kann schriftlich an umweltschutz@kevelaer.de oder

mündlich zur Niederschrift erfolgen. Die Unterlagen können auch im Rathaus bei der Abteilung Stadtplanung (Raum 412) eingesehen werden.